Informationen für Senior*Innen

Was ist die Taschengeldbörse?

Die Taschengeldbörse ist eine Vermittlungsstelle, die Jugendliche im Alter von 14 bis 17 Jahren mit älteren Menschen zusammenbringt, die Unterstützung im Alltag benötigen. Jugendliche melden sich bei der Taschengeldbörse an, werden zu einem Vorab-Termin eingeladen und können sich dann auf Hilfsangebote bewerben. Die Taschengeldbörse gibt dabei lediglich die nötigen Kontaktdaten weiter, der genaue Ablauf wird zwischen den Beteiligten direkt abgestimmt.

Das nötige Anmeldeformular können Sie entweder von unserer Website herunterladen oder Sie nutzen das Online-Formular.

Im Bürgerhaus in Hohenhausen, Am Markt 4 – in den Räumen des Internetcafés (1. Etage links) haben wir eine Bürozeit eingerichtet.
Dort beraten wir gerne persönlich.

Erreichbar sind wir zu folgenden Zeiten:
persönlich oder telefonisch – montags von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr und nach Vereinbarung
Unsere Telefonnummer lautet: (0 52 64) 644 123
Unsere E-Mail lautet: info@taschengeld-kalletal.de

Natürlich können Sie uns den Anmeldebogen auch auf den postalischen Weg zusenden:
Die Anschrift lauten Seniorenbeirat der Gemeinde Kalletal, Rintelner Str. 3, 32689 Kalletal.
Unter der gleichen Anschrift (Rathaus) können Sie auch einen Anmeldebogen persönlich abholen und abgeben.

Bei Fragen zum Anmeldebogen stehen wir gerne zur Verfügung. Informationen zum Datenschutz finden sich im entsprechenden Abschnitt auf unserer Website.

Die angebotenen Hilfstätigkeiten sollten einfach und ungefährlich sein und dürfen maximal 2 Stunden am Tag in Anspruch nehmen, um die wöchentliche Stundenzahl von 10 Stunden nicht zu überschreiten. Die Taschengeldbörse vermittelt und organisiert die Aufgaben kurzfristig. Eine Vergütung von mindestens 5 € erscheint angemessen, jedoch wird ein Stundenlohn von 10 € empfohlen.

Beispiele für mögliche Aufgaben sind Hilfe im Haushalt, Einkäufe, Gassi gehen, Rasenmähen, Winterdienst, Unterstützung am PC oder Ähnliches.

Bitte beachten Sie, dass die Taschengeldbörse nicht garantieren kann, dass für alle gestellten Hilfsanfragen auch Angebote eingehen, oder dass individuelle Absprachen eingehalten werden. Wir übernehmen keine Haftung für kriminelle Handlungen oder Sachschäden, die während der Ausführung der Tätigkeiten entstehen. Zudem verfügen wir über keinen Versicherungsschutz für mögliche Unfälle von Jugendlichen während der Tätigkeiten.

Rechtliches und Versicherung

Rechtsbeziehung
Die Taschengeldbörse dient als Koordinationsstelle. Eine rechtliche Beziehung besteht ausschließlich zwischen Jugendlichem und Senior*in. Die Taschengeldbörse garantiert weder, dass sich für angebotene Jobs Abnehmer finden, noch dass einem Jugendlichen ein Job vermittelt werden kann. Die Taschengeldbörse kann auch nicht dafür garantieren, dass individuelle Absprachen zwischen Jugendlichem und Senior*in eingehalten werden oder das Jobs zur Zufriedenheit aller erledigt werden. Schwierigkeiten dieser Art sind direkt zwischen Jugendlichem und Senior*in zu klären. Die Taschengeldbörse kann hier lediglich unterstützend arbeiten.
Bitte beachten Sie, dass die folgenden Hinweise keine Rechtsberatung darstellen. Alle Angaben sind ausschließlich als Information und Orientierungshilfe zu verstehen. Die Taschengeldbörse Kalletal übernimmt keine Gewähr.

Steuerrecht
Gelegentliche Hilfen von Schülern und Schülerinnen, die nur für ein kleines Taschengeld tätig werden, lösen keine Steuerpflicht aus (keine Arbeitnehmer, Hilfe ist nicht nachhaltig auf Gewinnerzielung ausgerichtet). Soll aus den gelegentlichen Hilfen eine gewisse Regelmäßigkeit entstehen, empfehlen wir Ihnen zur Vermeidung von möglichen Nachteilen, sich mit der Mini-Job-Zentrale in Verbindung zu setzen.

Jugendarbeitsschutz
Schüler*innen über 13 Jahre dürfen nicht mehr als 2 Std. täglich und nur bis zu 10 Std. in der Woche beschäftigt werden.
Schüler*innen dürfen nur gefahrlose Tätigkeiten ausüben, die leicht und für sie geeignet sind. Die Tätigkeiten müssen ihrem körperlichen und geistig-seelischen Entwicklungsstand entsprechen.

Sozialversicherung
Ganz generell gilt: Wer eine Beschäftigung ausübt, wird sozialversicherungspflichtig, muss bei einer Krankenkasse angemeldet werden und es sind Beiträge zu zahlen. Gelegentliche Hilfen im Rahmen der Taschengeldbörse begründen aber kein Beschäftigungsverhältnis im sozialversicherungsrechtlichen Sinne und sind deshalb sozialversicherungs- und damit auch beitragsfrei.
Aber Achtung: Soll aus den gelegentlichen Hilfen eine gewisse Regelmäßigkeit entstehen, empfehlen wir Ihnen zur Vermeidung von möglichen Nachteilen, sich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung zu setzen und prüfen zu lassen, ob noch Sozialversicherungsfreiheit besteht. Ferienjobs beispielsweise unterliegen nochmals ganz anderen Regeln.

Krankenversicherung
Die Schüler*innen sind in der Regel über die gesetzliche Krankenversicherung ihrer Eltern oder durch eine eigene private Krankenversicherung abgesichert.

Haftpflichtversicherung
Wie schnell ist es passiert, dass eine Vase zu Boden fällt und zerbricht oder andere Dinge beschädigt werden. Für diese und ähnliche Fälle tritt eine private Haftpflichtversicherung ein. Wenn es für Sie wichtig ist, dass nur ein/e Jugendliche/r bei Ihnen tätig wird, der/die einen entsprechenden Versicherungsschutz hat, dann sollten Sie das auf dem Anmeldebogen vermerken.

Unfallversicherung
Wenn der Schüler/die Schülerin durch einen Unfall verletzt werden sollte, tritt die Krankenkasse mit ihren Leistungen ein. Sollte nach dem Behandlungsende ein Gesundheitsschaden bleiben, bekommt der Geschädigte beim Vorhandensein eines privaten Unfallversicherungsvertrages von dort weitere Leistungen. Wenn es für Sie wichtig ist, dass nur ein/e Jugendliche/r bei Ihnen tätig wird, der/die einen entsprechenden Versicherungsschutz hat, dann sollten Sie auch das auf dem Anmeldebogen vermerken.

Sicherheit
Um eine möglichst große Sicherheit aller zu erreichen, werden mit allen Jugendlichen der Taschengeldbörse Kennenlerntreffen vereinbart. Sollte eine Person ungeeignet erscheinen, kann die Zulassung von der Koordinierungsstelle verweigert werden.
Sollte es während der Tätigkeit eines/r Jugendlichen zu kriminellen Handlungen, wie z.B. Diebstahl kommen, so muss sich der Betroffene selbst direkt an die zuständige Stelle (z.B. Polizei) wenden. Die Taschengeldbörse ist lediglich Kontaktstelle und übernimmt keinerlei Haftung.

Datenschutz
Damit die Taschengeldbörse ihre Aufgaben erfüllen kann, benötigt sie Ihre persönlichen Daten. Die von Ihnen in der Anmeldung angegebenen Daten werden von der Taschengeldbörse im EDV System erfasst, gespeichert, übermittelt, verarbeitet und genutzt, sowie zur Kontaktherstellung zwischen Ihnen und den Jugendlichen weitergegeben. Zu weiteren Zwecken werden die personenbezogenen Daten nicht an Dritte weitergegeben. Sämtliche Daten werden nur verschlüsselt öffentlich gemacht und anonymisiert zu einer statistischen Auswertung genutzt. Dies alles kann die Taschengeldbörse aber nur dann machen, wenn dazu eine Einwilligung erteilt wird (siehe Anmeldevordruck). Ohne Einwilligung ist eine Teilnahme an der Taschengeldbörse nicht möglich.
Über die Rechte zum Datenschutz gibt ein Faltblatt des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit umfassende Auskunft: https://www.bfdi.bund.de