Willkommen bei der Taschengeldbörse Kalletal!
Die Taschengeldbörse Kalletal ist eine Plattform, die Jugendliche im Alter von 14 bis 17 Jahren mit älteren Menschen zusammenbringt, die Unterstützung bei alltäglichen Aufgaben benötigen. Wir bieten eine Vielzahl von Möglichkeiten für Jugendliche, sich freiwillig zu engagieren und gleichzeitig etwas Taschengeld zu verdienen.
Was wir bieten:
- Vermittlung von Jugendlichen an ältere Menschen, die Hilfe benötigen
- Vorab-Termin für alle Interessierten
- Unterstützung bei der Kontaktaufnahme und Organisation der Aufgaben
- Möglichkeit, respektvolle und wertschätzende Beziehungen zwischen Jugendlichen und Senioren aufzubauen
Aufgabenbereiche: Die von den Jugendlichen übernommenen Aufgaben sind einfach, sicher und sollten nicht länger als 2 Stunden pro Tag dauern. Eine Vergütung von mindestens 5 € erscheint angemessen, jedoch wird ein Stundenlohn von 10 € empfohlen.
Beispiele für mögliche Aufgaben sind:
- Hilfe im Haushalt
- Einkäufe erledigen
- Spaziergänge mit Hunden
- Rasenmähen
- Winterdienst
- Unterstützung bei PC oder Handy
- oder Ähnliches
Teilnahmevoraussetzungen:
Alter zwischen 14 und 17 Jahren
- Wohnsitz in Kalletal
- Schulbesuch
- Kein eigenes Einkommen
So funktioniert’s:
- Kläre deine Teilnahme mit deinen Eltern und bringe die erforderlichen Genehmigungen mit.
- Melde dich online an und lade die erforderlichen Unterlagen hoch.
- Wir laden dich zu einem Kennenlerntreffen ein, wo wir alles Weitere besprechen und deine Fragen beantworten.
Bist du neugierig geworden? Dann mach mit!
Welche gesetzlichen Bestimmungen sollte ich kennen?
Rechtsbeziehung
Die Taschengeldbörse dient als Koordinationsstelle. Eine rechtliche Beziehung besteht ausschließlich zwischen Jugendlichem und Senior*in. Die Taschengeldbörse garantiert weder, dass sich für angebotene Jobs Abnehmer finden, noch dass einem Jugendlichen ein Job vermittelt werden kann. Die Taschengeldbörse kann auch nicht dafür garantieren, dass individuelle Absprachen zwischen Senior*in und Jugendlichem eingehalten werden oder dass Taschengeldaufgaben zur Zufriedenheit aller erledigt werden. Schwierigkeiten dieser Art sind direkt zwischen Senior*in und Jugendlichem zu klären. Die Taschengeldbörse kann hier lediglich unterstützend arbeiten.
Bitte beachte, dass die folgenden Hinweise keine Rechtsberatung darstellen. Alle Angaben sind ausschließlich als Information und Orientierungshilfe zu verstehen. Die Koordinierungsstelle übernimmt keine Gewähr.
Jugendarbeitsschutz
Schüler*innen ab 14 Jahre dürfen nicht mehr als 2 Std. täglich und nur bis zu 10 Std. in der Woche beschäftigt werden. Die Beschäftigung darf nicht vor dem Schulunterricht und nicht während des Schulunterrichtes erfolgen.
Schüler*innen dürfen nur gefahrlose Tätigkeiten ausüben, die für sie geeignet sind. Die Tätigkeiten müssen ihrem körperlichen und geistig-seelischen Entwicklungsstand entsprechen.
Mehr zu diesem Thema findest du in der Broschüre des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales „Klare Sache“ (Klare Sache ‒ Jugendarbeitsschutz und Kinderarbeitsschutzverordnung (bmas.de)).
Thema Steuerrecht
Schüler*innen, die nur gelegentlich für ein Taschengeld tätig werden, sind keine Arbeitnehmer*innen im Sinne des Steuerrechts. Das Taschengeld für deine gelegentlichen Hilfeleistungen unterliegt nicht der Steuerpflicht.
Bezug von Sozialleistungen
Jugendliche, die Sozialleistungen (SGB II, BAföG, ALG II, Hartz IV, Wohngeld, etc.) beziehen, müssen unter Umständen die Höhe des erzielten Taschengeldes beim zuständigen Träger angeben. Falls du solche Leistungen beziehst, kläre vorher bei der zuständigen Behörde ab, ob und ggf. welche Auswirkungen die Aufnahme einer Taschengeldaufgabe für dich hat.
Datenschutz
Damit die Taschengeldbörse ihre Aufgaben erfüllen kann, benötigt sie deine persönlichen Daten. Die von dir in der Anmeldung angegebenen Daten werden von der Taschengeldbörse EDV-mäßig erfasst, gespeichert, übermittelt, verarbeitet und genutzt sowie zur Kontaktherstellung zwischen dir und dem Senioren an diesen weitergegeben. Zu weiteren Zwecken werden die personenbezogenen Daten nicht an Dritte weitergegeben. Sämtliche Daten werden nur verschlüsselt öffentlich gemacht und anonymisiert zu einer statistischen Auswertung genutzt. Dies alles kann die Taschengeldbörse aber nur dann machen, wenn dazu eine Einwilligung erteilt wird (siehe Zusatz bei der Elternerklärung).
Über deine Rechte zum Datenschutz gibt dir ein Faltblatt des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit umfassende Auskunft.
Wie bin ich bei der Ausübung der Taschengeldaufgabe versichert?
Sozialversicherung
Ganz generell gilt: Wer eine Beschäftigung ausübt, wird sozialversicherungspflichtig und muss von seinem Verdienst Beiträge zahlen. Gelegentliche Hilfen im Rahmen der Taschengeldbörse begründen kein Beschäftigungsverhältnis im sozialversicherungsrechtlichen Sinne und sind deshalb sozialversicherungs- und damit auch beitragsfrei.
Achtung: Soll beispielsweise die gelegentliche Hilfe im Rahmen der Taschengeldbörse bei den Senior*innen regelmäßig und dauerhaft stattfinden, dann solltest du vorher von deiner Krankenkasse prüfen lassen, ob und unter welchen Voraussetzungen diese Tätigkeit für dich noch sozialversicherungs- und beitragsfrei ist. Die sogenannten Ferienjobs unterliegen dann nochmal anderen Regeln.
Krankenversicherung
Durch deine Tätigkeiten im Rahmen der Taschengeldbörse ändert sich an deiner Krankenversicherung nichts. Du bist weiterhin bei deiner jetzigen Krankenkasse bzw. privaten Krankenversicherung versichert.
Achtung: Auch hier gilt der Hinweis wie bei der Sozialversicherung. Bei einer regelmäßigen Taschengeldaufgabe solltest du dich auf die sichere Seite begeben und mit deiner Krankenkasse klären, ob du noch weiterhin bei deinen Eltern mitversichert bist.
Haftpflichtversicherung
Wie schnell ist es passiert, dass eine Vase zu Boden fällt und zerbricht oder andere Dinge beschädigt werden. Deshalb ist es für dich erforderlich, dass du über eine private Haftpflichtversicherung abgesichert bist. Frag deine Eltern, ob sie eine solche Haftpflichtversicherung besitzen und ob du darüber mitversichert bist. Ein Versicherungsschutz über die Taschengeldbörse besteht nicht.
Unfallversicherung
Eine private Unfallversicherung über deine Eltern gilt auch für die Taschengeldbörse, diese ist aber nicht zwingend erforderlich. Frag deine Eltern, ob eine solche Versicherung für dich besteht. Über die Taschengeldbörse besteht kein Versicherungsschutz.
Wenn du durch einen Unfall verletzt werden solltest, bist du über deine Krankenversicherung abgesichert. Eine private Unfallversicherung tritt mit ihren Leistungen ein, wenn aufgrund des Unfalles Gesundheitsschäden bestehen bleiben.